Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht bezeichnet gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht einer Partei aus Verbraucherverträgen, seine Willenserklärung fristgerecht zurückzunehmen (zu widerrufen). Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen oder die Sache ist innerhalb der Frist der anderen Partei zurückzusenden (zur Fristwahrung reicht rechtzeitige Absendung). Eine Begründung für den Widerruf ist nicht zwingend anzugeben.
Ein solches Widerrufsrecht steht auch einem Darlehensnehmer im Rahmen eines Darlehensvertrages zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage beginnend mit Vertragsabschluss, da anstelle einer (separaten) Widerrufsbelehrung die Angabe zur Widerrufsfrist, ein Hinweis auf die Rückzahlungspflicht bereits ausgezahlter Darlehensbeträge sowie auf die Zahlung eventueller Zinsen mit Angabe des taggenauen Zinsbetrages tritt. Das bedeutet, dass die Angaben zum Widerruf im Kreditvertrag einzubinden sind und die Widerrufsfrist somit nicht vor Vertragsabschluss beginnen kann.
