Verbraucherkredit
Der Verbraucherkredit bzw. das Verbraucherdarlehen findet im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seinen rechtlichen Niederschlag. Demnach handelt es sich um einen entgeltlichen, schriftlich abzuschließenden Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Zudem ist im BGB geregelt, wann es sich trotz Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht um einen Verbraucherkredit handelt:
• Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro
• Haftung des Darlehensnehmers beschränkt sich auf eine dem Darlehensgeber zum Pfand übergebene Sache
• Darlehen ist binnen drei Monaten zurückzuzahlen und es sind nur geringe Kosten vereinbart
• Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins
• Verträge mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse, wenn im Vertrag für den Darlehensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart sind
