Nominaler Jahreszins
Der nominale Jahreszins (Nominalzins) ist der für einen Kredit vereinbarte und vom Kreditnehmer zu zahlende Zinssatz für die Bereitstellung einer vereinbarten Nettokreditsumme über eine bestimmte Kreditlaufzeit. Es handelt sich also um das Entgelt für die Kreditgewährung.
Im Gesetz spricht man mittlerweile vom sogenannten Sollzinssatz. Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) gehört dieser zu den Pflichtangaben beim Verbraucherdarlehensbetrag. Das Kreditinstitut hat im Zuge dessen Angaben über den Zeitraum der Zinsanwendung sowie der Art und Weise der Anpassung zu machen. Es ist also anzugeben, …
… ob es sich um einen variablen oder festen Nominalzins handelt und
… inwiefern dieser im Falle eines variablen Zinssatzes angepasst wird bzw.
… wie die Zinsbindungsfrist im Falle eines Festzinses gestaltet ist.
Der nominale Jahreszins wird in Prozent und per anno (pro Jahr; p.a.) angegeben. Er gehört neben weiteren Kosten für einen Kredit (z.B. Bearbeitungsgebühren etc.) zu den Basiskomponenten für die Berechnung des effektiven Jahreszins‘. Daraus lässt sich ableiten, dass der nominale Jahreszins geringer ist als der effektive Jahreszins, der sämtliche Kosten eines Kredits wiederspiegelt. Deshalb werben Kreditinstitute oftmals mit dem nominalen und weniger mit dem effektiven Zinssatz eines Kredits.
