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Mitschuldner

Als Mitschuldner bezeichnet man im Rahmen des Kreditgeschäfts eine oder mehrere Person(en), die neben dem ursprünglichen Kreditnehmer ((Haupt)Schuldner) für die Kreditverbindlichkeit ganz oder teilweise einsteht/einstehen. Im Rahmen eines Kreditvertrages handelt es sich bei einem Mitschuldner demnach um einen zweiten Kreditnehmer.

Bei Kreditgeschäften ist es üblich, dass beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften, d.h. beide stehen für die gesamte Leistung ein. Der Gläubiger (Kreditgeber) kann die Rückzahlung des Kredits somit von einer der beiden Parteien hundertprozentig verlangen.