Kredit
Allgemein versteht man unter einem Kredit die Überlassung von Geld (Bar- oder Buchgeld) oder Sachwerten zur freien Nutzung in der Regel für eine bestimmte Zeit. Bei Fälligkeit hat der Kreditnehmer den überlassenen Nettobetrag bzw. eine in Art und Umfang gleiche Sache zurück zu gewähren.
Ob der Kredit unentgeltlich oder entgeltlich ist, entscheidet grundsätzlich der Kreditgeber. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aber findet man entsprechende Regelungen zum Darlehensvertrag hinsichtlich von Zinszahlungen. Nach diesen Regelungen ist der Darlehensnehmer verpflichtet, einen geschuldeten Zins nach Ablauf eines Jahres (sofern nichts Anderes vereinbart wurde) zu zahlen. Die Fälligkeit hängt von der vereinbarten Kreditlaufzeit bzw. – wenn keine Kreditlaufzeit vereinbart wurde – von einer Kündigung einer der beiden Kreditparteien ab.
Die Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit definiert den Kredit als eine Gewährung eines Zahlungsaufschubes, Darlehens oder einer sonstigen ähnlichen Finanzierungshilfe eines Kreditgebers an einen Verbraucher auf Basis eines Vertrages (Kreditvertrag).
