Glossar

Handelskredit

Unter einem Handelskredit versteht man einen üblicherweise kurzfristigen Kredit eines Lieferanten/ Händlers an einen Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels (maximale Frist zur Begleichung der Handelsrechnung). Er wird oftmals auch als Lieferantenkredit bezeichnet.

Die Laufzeit des Handelskredites beträgt in der Regel 30 bis 90 Tage. Kreditbetrag ist der in Rechnung gestellte Zahlungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer. Zahlt der Kunde innerhalb dieser Frist, d.h. noch vor Fälligkeit (Ablauf des Zahlungsziels), so gewährt der Händler im Normalfall einen Skonto (prozentualer Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag).

Ein Handelskredit ist für den Lieferanten dadurch abgesichert, dass er einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, d.h. die Ware bleibt bis zur Bezahlung der Rechnung im Eigentum des Händlers.

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