« zurück zum Glossar

Festzins

Der Festzins wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als gebundener Zinssatz definiert. Demnach handelt es sich um einen Zinssatz, der für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist und als feststehende Prozentzahl ausgedrückt wird. Trotz möglicher Marktzinsänderungen bleibt ein Festzins also fix und darf nicht verändert werden.

Die Zeit, in der ein solcher Festzins vereinbart ist, nennt man auch Zinsbindungsfrist. Der Zinszahler ist an diesen Satz gebunden und muss den vereinbarten Zinssatz zum festgelegten Zinszahlungstermin zahlen.

Bei Ratenkrediten beispielsweise wird üblicherweise ein Festzins vereinbart, der bis zur Fälligkeit des Kredits fix ist. Die Zinsen werden mit der Rate fällig, die in der Regel monatlich zu zahlen ist.