Dispositionskredit
Die als Dispositionskredit bekannte, eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer in einem Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto das Recht einräumt, sein Konto in bestimmter Höhe zu überziehen.
Oftmals auch als Barkredit deklariert ermöglicht der Dispo dem Kontoinhaber sowie den Verfügungsberechtigten die Überziehung des Girokontos bis zu einer festgelegten Dispogrenze. Wie und wann verfügt wird, obliegt den Berechtigten. So können Überweisungen durchgeführt oder auch Barabhebungen vorgenommen werden.
Den Vorschriften zu Verbraucherdarlehen nach muss einer Verbraucherdarlehensvertrag (Ausnahmen ausgeschlossen) schriftlich abgeschlossen werden. Wird die Erklärung mit einer Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt, bedarf es allerdings keiner Unterzeichnung. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass Bankkunden oftmals einen Dispositionskredit auf ihrem Girokonto vorfinden, ohne diesen jemals beantragt zu haben. Der Kontoauszug gilt als (stille) Vertragserklärung der Bank und der nicht eingehende Widerspruch des Kunden als Antragsannahme.
