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Cap-Darlehen

Das Cap-Darlehen als eher unübliche Variante eines Kredits zeichnet sich durch eine Zinsobergrenze (Cap) aus, die der Kreditzinssatz nicht überschreitet. Üblich beim Cap-Darlehen ist eine Zinsbindungsfrist von wenigen Monaten bis ein Jahr. Danach erfolgt eine neue Zinsanpassung an einen Referenzzinssatz. Der neue Zinssatz wird in der Regel wieder für ein paar Monate bis maximal ein Jahr festgeschrieben.

Die Festschreibung eines Zinssatzes ist beim Cap-Darlehen allerdings eher unüblich. Normalerweise ist dieser Kredit mit einem vollkommen variablen Zinssatz ausgestattet, der sich am aktuellen Marktzins orientiert. Kommt es zu Zinserhöhungen oder -senkungen, passt sich der Kreditzins entsprechend an. Dabei wird der für die Kreditlaufzeit vereinbarte Cap berücksichtigt, sodass beispielsweise bei einer Obergrenze von 6 Prozent und einem Anstieg des Referenzzinssatzes über diesen Satz der Kreditzins bei maximal diesem Cap stehen bleibt.

Nachteil beim Cap-Darlehen ist, dass der Cap üblicherweise höher als der Referenzzinssatz ist. Steigen die allgemeinen Zinsen - und damit der Kreditzins - über den Referenzzinssatz, so kommt der Kreditnehmer möglicherweise teurer als bei einem Festzinsdarlehen, dessen Zinssatz sich näher am Referenzzins orientiert.