Schufa-Auskunft

In fast allen Finanzierungsanfragen findet man den Begriff Schufa-Auskunft. Doch die wenigsten Verbraucher können sich unter diesem Prozedere etwas vorstellen.
Unter einer Schufa-Auskunft versteht man das Einholen von Informationen zu einer Person, welche in der Datei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa Holding AG) gespeichert sind.
Das Einholen dieser Informationen kann auf Verlangen eines Mitgliedsunternehmens mit Genehmigung des Kunden oder durch die jeweilige Person selbst erfolgen.
Im Rahmen einer schriftlichen Schufa-Auskunft werden sämtliche in der zentralen Datei gespeicherten Daten der betreffenden Person zusammengestellt und übersichtlich aufgelistet.

In der schriftlichen Schufa-Auskunft findet man zum Beispiel folgende wichtige Daten:
 
o    Name, Vorname
o    Geburtsdatum
o    Geburtsort
o    aktuelle und frühere Anschriften
o    Informationen, die durch Vertragspartner gemeldet wurden (Positiv- oder Negativmerkmale)
o    Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen/ amtlichen Bekanntmachungen (z.B. EV, Haftbefehl etc.)

Eine Eigenauskunft bei der SCHUFA hat grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen. Möchte man eine schriftliche Eigenauskunft, kann diese lediglich auf Antrag über das Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Hierzu ist eine Registrierung notwendig, wofür wiederum eine einmalige Anmeldegebühr fällig wird.

Auskünfte über andere Personen an Kreditinstitute oder andere Unternehmen werden nur gegen Entrichtung eines Entgeltes erteilt.  Zudem muss ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDGS glaubhaft dargelegt werden.
Alle gespeicherten Informationen erfährt ausschließlich die betroffene Person, im konkreten Fall bedeutet dies, Dritte erhalten lediglich die für ein Geschäftsverhältnis relevanten Daten.

verfasst am 14.05.2011.